Während 42% der internationalen Einkäufer die Sicherstellung von sozialer Nachhaltigkeit in der Lieferkette  als Aufgabe des Einkaufs betrachten, stimmen in Deutschland nur ein Viertel der Befragten dieser Aussage zu. 

Um das Umdenken zu beschleunigen, hilft an dieser Stelle der Gesetzgeber nach und nimmt die Unternehmen in die Pflicht: Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) müssen ab dem 1. Januar 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern Sorge dafür tragen, dass Menschenrechte und damit verbundene Umweltstandards in ihren Lieferketten eingehalten werden. Gesetzlich definierte Sorgfaltspflichten sollen Risiken in den Bereichen Arbeitsschutz, Menschenrechte und Umweltschutz verhindern. 

Unter die Sorgfaltspflichten fallen unter anderem die Festlegung betriebsinterner Zuständigkeiten, die Erstellung einer Grundsatzerklärung und der Aufbau einen umfassenden Risikomanagements. Auch müssen Präventions- und Abhilfemaßnahmen definiert, ein Beschwerdeverfahren aufgesetzt sowie alle Bemühungen gemäß gesetzlichen Vorgaben dokumentiert werden.

Das LkSG bildet damit einen wichtigen Baustein im Nachhaltigkeitsgefüge der Unternehmenswelt. Jedoch muss das Thema der verantwortungsvollen Lieferkette in eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie integriert werden. Das Gesetz mit dem Fokus auf Menschenrechte und Arbeitsschutz beleuchtet nur die soziale Komponente des ESG und lässt andere Aspekte, wie Umwelt oder Governance, weitestgehend außer Acht. Außerdem schreibt das LkSG lediglich eine „Bemühenspflicht“ vor, nicht aber eine erfolgreiche Umsetzung von Abhilfemaßnahmen. Es wird sich also zeigen, wie das Gesetz gelebt und interpretiert wird, sprich, ob es ausreicht, ein Umdenken und verantwortungsvolleres Handeln herbeizuführen. 

Modern Slavery Act, Uyghur Forced Labor Prevention Act – in vielen Ländern gibt es bereits Regelungen, die dem LkSG ähneln. Hinter allen steckt eine gemeinsame Motivation: Verantwortung übernehmen in Zeiten immer weiter zunehmender globaler Vernetzung. Auch auf EU-Ebene wurde ein Entwurf für ein Lieferkettengesetz gemacht, das an mehreren Stellen deutlich strengere Regelungen als das LkSG vorsieht. Langfristig wird es für Unternehmen demnach nicht mehr reichen, nur das gesetzlich geforderte Minimum zu leisten. Wohin genau uns das LkSG führt, ist nicht klar. Sicher ist aber, dass das LkSG erst der Anfang einer langen Reise ist, auf die man sich am besten so bald wie möglich einlassen sollte.