Zunächst betrifft das Lieferkettengesetz in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ein Jahr später gilt es dann auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Dennoch sollten auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollten das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kennen, da sie nicht selten als direkte Lieferanten für betroffene Unternehmen agieren. Kurz gesagt hat das Lieferkettengesetz das verantwortungsvolle Management von Lieferketten zum Ziel.

Insbesondere geht es darum, international anerkannte Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards verpflichtend zu berücksichtigen. Daher müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Supply Chain ermittelt und ihnen vorgebeugt werden. In unserem Webinar verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der über die reine Information hinausgeht. Im Zentrum stehen unter anderem diese Fragen:

  1. Welche Verpflichtungen/Sorgfaltspflichten haben die Unternehmen?
  2. Welche Risiken gibt es?
  3. Welche Unternehmen sind entlang der Lieferkette betroffen?
  4. Wie lässt sich das LkSG in die Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens einbetten?

Wozu sind Unternehmen laut Lieferkettengesetz verpflichtet?

Im ersten Schritt müssen Unternehmen also sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Risiken ermitteln, die es im zweiten Schritt zu minimieren gilt. Solche Risiken können sein:

  • Menschenrechtliche Risiken
    • Kinderarbeit: Mindestalter
    • Kinderarbeit: schlimmste Formen
    • Zwangsarbeit
    • Sklaverei
    • Sicherheit bei der Arbeit
    • Koalitionsfreiheit
    • Gleichbehandlung bei der Arbeit
    • Angemessener Lohn
    • Einwirkungen auf Boden, Wasser, Luft
    • Landraub
    • Exzessive Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte
    • Jedes weitere Verhalten, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise Menschenrechte zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
  • Umweltbezogene Risiken
    • Verarbeitung/Produktion/Ausfuhr von:
      • Quecksilber
      • Persistenten organischen Schadstoffen
      • Gefährlichem Abfall

Laut Gesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, für die identifizierten Risiken und bei substantiierter Kenntnis Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese Bemühungen müssen dokumentiert und jährlich veröffentlicht werden. Hierzu sei jedoch gesagt, dass im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz keine Erfolgspflicht, sondern lediglich eine Bemühungspflicht zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen gefordert ist. Was das genau bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne in unserem Webinar.

Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen und deren Sorgfaltspflichten (aktueller Stand)

Damit Sie Ihrer Pflicht der Risikodefinition gemäß Lieferkettengesetz nachkommen können, müssen Sie zunächst unbedingt festhalten, welche Unternehmen zu Ihrer Supply Chain gehören. Neben dem eigenen Geschäftsbereich (Obergesellschaft und alle Konzerngesellschaften) gehören dazu unmittelbare Zulieferer (direkte Vertragspartner) und mittelbare Zulieferer (alle weiteren Zulieferer, mit denen keine direkte Vertragsbeziehung besteht).

Um diese breite Masse an Daten und Informationen bearbeiten zu können, umfasst das LkSG folgende Sorgfaltspflichten:

  • die Einrichtung eines Risikomanagements
  • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • die Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  • die Dokumentation und Berichterstattung

Melden Sie sich zu unserem Lieferkettengesetz-Seminar an

Sie sehen: Das neue Lieferkettengesetz beinhaltet viele Forderungen, die bestens gekannt werden sollten. Außerdem betrifft es gleich mehrere Bereiche, sodass Sie Ihre Supply Chain vollständig analysieren, bewerten und mitunter sogar neu aufstellen müssen. Damit Sie dabei stets den Überblick behalten und strategisch vorgehen können, bieten wir Ihnen in unsere Unterstützung an – auch über das Webinar hinaus.

Mit uns als Partner profitieren Sie auch davon, dass wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stets unter einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie betrachten. Die sogenannte "Triple Bottom Line" berücksichtigt diverse soziale, ökologische und finanzielle AspekteKontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung zur Erstellung einer Roadmap zum LkSG!