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Lieferkettengesetz (LkSG) Check-Up
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Ist Ihre Supply Chain fit fürs Lieferkettengesetz?
Zum 1. Januar 2023 müssen in Deutschland ansässige Unternehmen sicherstellen, dass sie und ihre Zulieferer Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Damit Unternehmen ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachkommen, muss nicht nur die komplette Wertschöpfung auf den Prüfstand gestellt, sondern auch ein permanentes Risikomanagement aufgesetzt werden. Hier finden Sie einen Überblick darüber, was das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – kurz Lieferkettengesetz – konkret bedeutet, wie Sie Ihren Pflichten nachkommen und warum auch kleinere Unternehmen jetzt schon aktiv werden sollten.
Einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zufolge stellt das Lieferkettengesetz die Hälfte der deutschen Unternehmen vor spürbaren Herausforderungen. Immerhin drohen bei Verfehlungen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Und noch bevor das deutsche Gesetz umgesetzt ist, werden schon auf europäischer Ebene Verschärfungen geplant. Je früher Sie aktiv werden, desto gelassener können Sie den politischen Entscheidungen entgegenblicken.
Das Lieferkettengesetz betrifft auch KMUs
Im ersten Schritt gilt das deutsche Lieferkettengesetz nur für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 sollen Firmen mit 1.000 Beschäftigten hinzukommen. Dennoch sind nicht nur großen Unternehmen betroffen. Zum einen diskutiert die EU ein europäisches Lieferkettengesetz für Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern, für Firmen aus kritischen Branchen – wie Textil- oder Landwirtschaft – schon ab 250 Mitarbeitern.
Zum anderen müssen KMUs auch als Zulieferer von Großunternehmen ihre Sorgfaltspflichten nachweisen oder werden künftig bei Aufträgen nur bedacht, wenn sie entsprechende Maßnahmen belegen können. Kurzum: Das Lieferkettengesetz wird früher oder später den Großteil der deutschen Unternehmen erreichen. Zudem messen alle Stakeholder-Gruppen Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen eine immer größere Bedeutung bei: Investoren, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter wollen sicherstellen, dass sie nicht unethisches Verhalten unterstützen.
Risiken in der Supply Chain systematisch aufdecken
Das Lieferkettengesetz definiert als mögliche Risiken in der Lieferkette die Vernachlässigung von Arbeitnehmerschutz, die Verletzung von Menschenrechten sowie den nicht sachgerechten Umgang mit bestimmten Schadstoffen und Einwirkungen auf die Umwelt. Diese Risiken gilt es auf allen Stufen der Lieferkette zu identifizieren und auszuschließen. Das umfasst alle Aktivitäten des Unternehmens und den damit verbundenen Zulieferern. Wissen Sie, ob ihr Zulieferer ausländische Handelspartner hat, die es mit Arbeitsschutz und Kinderarbeit nicht so genau nehmen? Haben Sie eine Vorstellung davon, wie Ihre Partner Schadstoffe entsorgen? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, sich darum zu kümmern.
Unser Ansatz für das LkSG
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten lassen sich in Prioritäten einteilen. Daher ist es unserer Meinung nach sinnvoll, sich in zwei Phasen auf das LkSG vorzubereiten. In der ersten Phase schaffen Sie die Grundlagen des Lieferkettengesetzes. Sie bauen einen Rahmen für Nachhaltigkeitsthemen, innerhalb dessen Sie sich flexibel und agil an wechselnden Vorgaben – etwa EU-Recht – anpassen können. In der zweiten Phase werden die Vorgaben des LkSG in der Lieferkette umgesetzt.
In zwei Phasen zum Lieferkettengesetz
1. Schaffen der Grundlagen des LkSG
Ziele:
- Betriebsinterne Zuständigkeit ist festgelegt
- Eine Grundsatzerklärung zum LkSG ist abgegeben
- Prozesse und Organisation des Risikomanagements sind eingerichtet
- Die Dokumentation und Berichterstattung sind aufgesetzt
- Ein Beschwerdeverfahren ist eingerichtet
- High level Risikoanalyse der Warengruppen durchgeführt
2. Umsetzung des LkSG in der Lieferkette
Ziele:
- Risikoanalyse für identifizierte Lieferanten durchgeführt
- Präventionsmaßnahmen sind implementiert
- Sensibilisierung für Nachhaltigkeit über Trainings erzielt
- Abhilfemaßnahmen bei Feststellung von Missständen sind definiert
- Sorgfaltspflichten in Bezug auf mittelbare Zulieferer sind eingeführt.
Schaffen Sie ein solides Fundament
Wir unterstützen Sie gerne bei der grundlegenden Vorbereitung auf das LkSG sowie bei der weiterführenden Umsetzung. Je nach Größe des Unternehmens dauert die von uns begleitete erste Phase vier bis sechs Wochen. Die im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten berühren viele Fachbereiche und Prozesse. Daher ist es wichtig, dass im gesamten Unternehmen oder Konzern, einschließlich aller lokalen Gesellschaften, die Anforderungen des LkSG verstanden werden, etwa durch Schulungen, Workshops etc. Nur wenn in allen Funktionen Mitarbeiter sensibilisiert sind – auch im Hinblick auf drohende Sanktionen – können die Risiken minimiert werden.
Wir helfen dabei, Ihre Compliance-Organisation an die neuen Anforderungen des Lieferkettengesetzes anzupassen und – wenn nicht bereits jetzt implementiert – um die Aspekte Menschenrechte und Umweltschutz zu ergänzen. Wir erweitern Ihr Risikomanagement, setzen mit Ihnen einen digitalen Monitoring-Prozess auf, der sich ständig verbessert. Aus unserer Best Practice kennen wir die für Sie besten Tools zur Dokumentation und Analyse Ihrer Lieferanten.
Das LkSG kommt, werden Sie aktiv!
Unsere Berater sind Warengruppen-Spezialisten. Eine Risikobewertung auf Warengruppenebene zeigt die Risikoexposition des gesamten Unternehmens und ermöglicht eine weitere Fokussierung auf betroffene Warengruppen und deren Lieferantenbasis. So ist in der zweiten Phase eine Priorisierung der Lieferanten innerhalb der Warengruppen möglich, um diese detailliert und zeiteffizient auf die nach LkSG definierten Risiken zu analysieren.
Unsere Angebote zum LkSG
Wir bereiten Sie für alle Fälle vor: von der Grundsatzerklärung, dem Beschwerdemanagement bis zur Strategie für Fehlverhalten bei Lieferanten. Entdecken Sie unsere 4 Optionen und kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen oder ein unverbindliches Angebot.
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