Ist Ihre Supply Chain fit für nachhaltige Beschaffung? 

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen mit Sitz in Deutschland sicherstellen, dass sie und ihre Zulieferer Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Damit Unternehmen ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachkommen können, muss nicht nur die gesamte Wertschöpfungskette auf den Prüfstand, sondern auch ein permanentes Risikomanagement etabliert werden. Hier finden Sie einen Überblick, was das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) - kurz Lieferkettengesetz - konkret bedeutet und wie Sie langfristig davon profitieren können. 

Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages stellt das Lieferkettengesetz die Hälfte der deutschen Unternehmen vor spürbare Herausforderungen. Immerhin drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes. Zudem wird auf europäischer Ebene ein Gesetz geplant, das in Teilen über das deutsche Gesetz hinausgeht - eine politische Einigung steht noch aus. Je früher Sie aktiv werden, desto entspannter können Sie den politischen Entscheidungen entgegensehen.

Das Lieferkettengesetz betrifft auch KMUs   

Im ersten Schritt galt das deutsche Lieferkettengesetz nur für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 sind Firmen mit 1.000 Beschäftigten hinzukommen. Dennoch sind nicht nur große Unternehmen betroffen. Zum einen betrifft das in der EU diskutierte, europäisches Lieferkettengesetz, bereits  Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern, für Firmen aus kritischen Branchen – wie Textil- oder Landwirtschaft – gälte es schon ab 250 Mitarbeitern.

Zum anderen müssen KMUs auch als Zulieferer von Großunternehmen ihre Sorgfaltspflichten nachweisen oder werden künftig bei Aufträgen nur bedacht, wenn sie entsprechende Maßnahmen belegen können. Kurzum: Das Lieferkettengesetz wird früher oder später den Großteil der deutschen Unternehmen erreichen. Zudem messen alle Stakeholder-Gruppen Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen eine immer größere Bedeutung bei: Investoren, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter wollen sicherstellen, dass sie nicht unethisches Verhalten unterstützen. 

Risiken in der Supply Chain systematisch aufdecken

Das Lieferkettengesetz definiert als mögliche Risiken in der Lieferkette die Vernachlässigung von Arbeitnehmerschutz, die Verletzung von Menschenrechten sowie den nicht sachgerechten Umgang mit bestimmten Schadstoffen und Einwirkungen auf die Umwelt. Diese Risiken gilt es auf allen Stufen der Lieferkette zu identifizieren und auszuschließen. Das umfasst alle Aktivitäten des Unternehmens und den damit verbundenen Zulieferern. Wissen Sie, ob ihr Zulieferer ausländische Handelspartner hat, die es mit Arbeitsschutz und Kinderarbeit nicht so genau nehmen? Haben Sie eine Vorstellung davon, wie Ihre Partner Schadstoffe entsorgen? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, sich darum zu kümmern.

Der Weg zur nachhaltigen Beschaffung 

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten lassen sich in Prioritäten einteilen. Daher ist es unserer Meinung nach sinnvoll, sich in zwei Phasen auf nachhaltige Beschaffung vorzubereiten. In der ersten Phase schaffen Sie die Grundlagen des Lieferkettengesetzes und setzen sich Ziele hinsichtlich Ihres Treibhausgas-Footprints. Sie bauen einen Rahmen für Nachhaltigkeitsthemen, innerhalb dessen Sie sich flexibel und agil an wechselnden Vorgaben – etwa EU-Recht – anpassen können. In der zweiten Phase werden die Vorgaben des LkSG sowie die eigenen Co2-Ziele in der Lieferkette umgesetzt.

In zwei Phasen zum nachhaltigen Einkauf

1. Schaffen der Grundlagen für einen nachhaltigen Einkauf

Ziele: 

  • Betriebsinterne Zuständigkeit ist festgelegt
  • Eine Grundsatzerklärung zum LkSG ist abgegeben
  • Prozesse und Organisation des Risikomanagements sind eingerichtet
  • Die Dokumentation und Berichterstattung sind aufgesetzt
  • Ein Beschwerdeverfahren ist eingerichtet
  • High level Risikoanalyse der Warengruppen durchgeführt
  • Eigene Co2-Ziele sind festgelegt und veröffentlicht 

2. Umsetzung nachhaltiger Beschaffung in der Lieferkette

Ziele: 

  • Risikoanalyse für identifizierte Lieferanten durchgeführt
  • Präventionsmaßnahmen sind implementiert
  • Sensibilisierung für Nachhaltigkeit über Trainings erzielt
  • Abhilfemaßnahmen bei Feststellung von Missständen sind definiert
  • Sorgfaltspflichten in Bezug auf mittelbare Zulieferer sind eingeführt
  • Konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Footprints sind definiert und in die Einkaufsprozesse integriert (z.B. Ausschreibungskriterien, Risikomanagement)
  • Einkäufer und wichtige Stakeholder im Unternehmen sind sensibilisiert und verpflichtet, die Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen

Schaffen Sie ein solides Fundament 

Efficio unterstützt Sie gerne sowohl bei den grundlegenden Vorbereitungen für einen nachhaltigen Einkauf als auch bei der weiteren Umsetzung der Maßnahmen. Je nach Unternehmensgröße dauert die erste Phase mit Begleitung durch Efficio vier bis sechs Wochen. Die im LkSG verankerten Sorgfaltspflichten und insbesondere die CO2-Ziele tangieren viele Fachbereiche und Prozesse. Daher ist es wichtig, dass die Anforderungen der Nachhaltigkeitsstrategie im gesamten Konzern einschließlich aller Landesgesellschaften verstanden werden, z.B. durch Schulungen, Workshops etc. Nur wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Funktionen - auch im Hinblick auf drohende Sanktionen - sensibilisiert sind, können Risiken minimiert werden. 

Wir helfen dabei, Ihre Compliance-Organisation an die neuen Anforderungen des Lieferkettengesetzes anzupassen und – wenn nicht bereits jetzt implementiert – um die Aspekte Menschenrechte und Umweltschutz zu ergänzen. Wir erweitern Ihr Risikomanagement, setzen mit Ihnen einen digitalen Monitoring-Prozess auf, der sich ständig verbessert. Aus unserer Best Practice kennen wir die für Sie besten Tools zur Dokumentation und Analyse Ihrer Lieferanten.   

Stärken Sie Ihre ESG-Performance und sichern Sie langfristige Vorteile

Unsere Berater sind Warengruppen-Spezialisten. Eine Risikobewertung auf Warengruppenebene zeigt die Risikoexposition des gesamten Unternehmens und ermöglicht eine weitere Fokussierung auf betroffene Warengruppen und deren Lieferantenbasis. So ist in der zweiten Phase eine Priorisierung der Lieferanten innerhalb der Warengruppen möglich, um diese detailliert und zeiteffizient auf die nach Lieferkettengesetz definierten Risiken zu analysieren.

Unsere Angebote 

Wir bereiten Sie für alle Fälle vor: von der Grundsatzerklärung, dem Beschwerdemanagement bis zur Strategie für Fehlverhalten bei Lieferanten. Entdecken Sie unsere 4 Optionen und kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen oder ein unverbindliches Angebot.

 

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